Die Zulassungsstelle und das Straßenverkehrsamt - Powiat Słubicki

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Die Mitarbeitern:

Vorname und Name

Die Dienststellung

Zimmer/
Telefonnummer

E-Mail

Przemysław Glinka

Der Leiter

002
(95) 759 20 25

p.glinka(malpa)powiatslubicki.pl

Magdalena Ogiejko

Inspektoranwärter für den Verkehr

004 
(95) 759 20 46

m.ogiejko(malpa)powiatslubicki.pl

Małgorzata Jeżak

Inspektoranwärter für den Verkehr

004 
(95) 759 20 46

m.jezak(malpa)powiatslubicki.pl

Barbara Kierbedź

Inspektoranwärter für den Verkehr

007 
(95) 759 20 17

b.kierbedz(malpa)powiatslubicki.pl

Piotr Gołębiowski

Inspektoranwärter für den Verkehr

009 
(95) 759 20 26

p.golebiowski(malpa)powiatslubicki.pl

Agnieszka Deszczak

Inspektoranwärter für den Verkehr

009 
(95) 759 20 26

a.deszczak(malpa)powiatslubicki.pl

Marta Urbańczyk

Inspektoranwärter für den Verkehr

008
(95) 759 20 27

m.urbanczyk(malpa)powiatslubicki.pl

Aneta Szydłowska

Inspektoranwärter für den Verkehr

008 
(95) 759 20 27

a.szydlowska(malpa)powiatslubicki.pl

Die Hauptaufgaben der Zulassungsstelle und des Straßenverkehrsamts sind:

1) Die Führung des Verzeichnisses der Fahrzeuge und ihrer Eigentümern,

2) Die Führung der Sachen bzgl. Zulassung, vorübergehender Zulassung und  Abmeldung der Fahrzeuge,

3) Die Ausgabe der Verkehrsdokumenten, sowie Eintragung und Streichung der Anmerkungen in diesen Dokumenten,

4) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Verleihung der Kennzeichens,

5) Die vorübergehende Außerbetriebssetzung der Fahrzeuge,

6) Die Annahme der Mitteilungen bzgl. Verkaufs der Fahrzeuge,

7) Die Ausgabe der Bescheinigungen bzgl. Zulassung der Fahrzeuge,

8) Die Übergabe der monatlichen Informationen bzgl. zugelassenen, abgemeldeten und außerbetriebsgesetzten Fahrzeuge,

9) Die Führung des Verzeichnisses der Fahrern und Personen ohne Fahrgenehmigungen,

10) Die Ausgabe des Führerscheins und internationalen Führerscheins,

11) Die Realisierung des Gerichtsentscheidungen bzgl. Fahrverbots,

12) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. ärztlichen und psychologischen Untersuchung für Personen, welche eine Fahrerlaubnis besitzen,

13) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Einstellung und Rückgabe des Führerscheins,

14) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Entziehung und Wiederherstellung der Fahrerlaubnis,

15) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Führung des vorfahrtberechtigten  Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugs, welches das Geldwert transportiert,

16) Die Führung des Verzeichnisses der regulierbaren Tätigkeit und der Aufsicht der Unternehmern, welche die Fahrzeugüberwachungsstellen führen,

17) Die Eintragung und Streichung der Unternehmern, welche die Fahrzeugüberwachungsstellen führen,

18) Die jährliche Überprüfung der Unternehmern, welche die  Fahrzeugüberwachungsstellen führen,

19) Die Ausgabe und Entzug den Unternehmern der Erlaubnis für  Fahrzeugüberwachung,

20) Die Führung des Verzeichnisses der regulierbaren Tätigkeit und der Aufsicht  über Fahrschulen,

21) Die Eintragung und Streichung der Unternehmern, welche die Fahrschulen führen,

22) Die Prüfung der Klagen bzgl. Fahrschulentätigkeit,

23) Die Ausgabe und Entzug der Bescheinigung über die Erfüllung der zusätzlichen Ansprüche durch den Unternehmer, welcher die Fahrschule führt,

24) Die Führung der Analyse und die öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse der statistischen Auswertung bzgl. durchschnittlichen Bestehens der Prüfung durch die Schülern, sowie Höhe der Klagen,

25) Die Führung der jährlichen Kontrolle der Fahrschulen,

26) Die Eintragung und Streichung aus dem Verzeichnis der Instrukteuren der Fahrschule,

27) Die Eintragung und Streichung aus dem Verzeichnis der Lahrern,

28) Die Ausgabe der Entscheidungen für die Fahrt der nicht normgerechten  Fahrzeuge,

29) Die Ausgabe der Entscheidungen für die Benutzung der Wege in besonderer Art und Weise für die Fälle, dass die Veranstaltungsort auf dem Kreis- bzw. Gemeindeweg stattfindet,

30) Die Führung der Zuständigkeit des Landrats bzgl. Entsorgung der Fahrzeuge  aus den Wegen, sowie die Führung der bewachten Parkplatzes für die entsorgten  Fahrzeuge,

31) Die jährliche Vorlage dem Vorstand des Vorschlags bzgl. Höhe der Gebühren für  die Entsorgung der Fahrzeuge und ihrer Aufbewahrung auf dem angewiesenen  Parkplatz,

32) Die Ausgabe und Entzug der Genehmigung für die Berufsausübung des  Transportunternehmers der Personen und Sachen,

33) Die Ausgabe und Entzug der Genehmigung für den Straßentransport bzgl.  Sachentransportvermittlung,

34) Die Ausgabe und Entzug der Genehmigung für den Straßentransport bzgl.  Personentransports mit dem Personenkraftwagen,

35) Die Ausgabe und Entzug der Genehmigung für den Straßentransport bzgl.  Personentransports mit dem Fahrzeug, welcher für 7 bis maximal 9 Personen  zusammen mit dem Fahrer konstruktionstechnisch bestimmt ist,

36) Die Ausgabe der Bescheinigungen für den Landstraßentransport der Personen  und Sachen, welcher dem Eigenbedarf dient,

37) Die Ausgabe und Entzug der Genehmigung für den regulären und regulär-speziellen Personentransport,

38) Die Kontrolle des Unternehmers, welchem die Lizenz, Genehmigung oder  Bescheinigung erteilt worden war,

39) Die Anfertigung mindestens einmal pro Jahr der Analyse der Marksituation bzgl.  regulären Personentransports,

40) Die Anfertigung der Entwürfe der Verwaltungsentschlüssen, welche die  Geldstrafe auf die Unternehmern gem. Rechtsvorschriften auferlegen,

41) Die Vorstellung dem Transportministern der Informationen bzgl. Höhe und  Bereich der erteilten Lizenzen und Genehmigungen,

42) Die Führung der Sachen bzgl. Planung, Baus, Modernisierung, Unterhalts und Schutzes der Kreiswegen,

43) Die Vorbereitung des Entwurfs der Anrechnung der Wegen zur  Kreiswegkategorie und die Festlegung ihres Verlaufs,

44) Die Vorbereitung der Gutachten bzgl. Festlegung des Verlaufs des Woiwodschaft und Gemeindewegs,

45) Die Ausgabe laut des Antrags des Bahninfrastrukturverwalters der  Genehmigung bzgl. Entfernung der Bäume und Strauchs, welche die Sicht des  Signalen und Zugs bzw. die Nutzung der Bahngeräte einschränken,

46) Die Ausgabe der Genehmigungen im Bereich der geführten Verzeichnisse,

47) Die Zusammenarbeit mit anderen Einheiten und Institutionen bzgl. realisierter  Aufgaben.    

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