Die Mitarbeitern:
Vorname und Name |
Die Dienststellung |
Zimmer/Telefonnummer |
|
Regina Waszkiewicz |
Der Leiter |
303 |
r.waszkiewicz(malpa)powiatslubicki.pl |
Piotr Kucharczyk |
Inspektor für den Umweltschutz |
302 |
p.kucharczyk(malpa)powiatslubicki.pl |
Michalina Ostrowska-Kucza |
Inspektoranwärter für den Umweltschutz |
302 |
m.ostrowska-kucza(malpa)powiatslubicki.pl |
Krzysztof Derejsabicz |
Inspektor für den Umweltschutz |
302 |
k.derejsabicz(malpa)powiatslubicki.pl |
Die Hauptaufgaben der Abteilung für den Umwelt- und Forstwirtschaftsschutz sind:
1) Die Führung des öffentlich zugänglichen Verzeichnisses bzgl. Umweltdaten,
2) Die Annahme der Anzeigen bzgl. Installationen, welcher Emission keiner Genehmigung bedarf,
3) Die Führung der Sachen bzgl. Ausgabe der integrierten Genehmigungen, sowie Einfuhr des Gas und Staubs in die Luft,
4) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. zulässigen Lärmstufe,
5) Die Auferlegung der Pflicht bzgl. Anfertigung und Darlegung der ökologischen Überprüfung,
6) Die Auferlegung der Pflicht bzgl. Einwirkungsbeschränkung auf die Umwelt oder Wiederherstellung der Umwelt zum ordnungsgemäßen Zustand,
7) Die Kontrolle bzgl. Beachtung und Anwendung der Vorschriften über Umweltschutz und besonderen Vorschriften im Bereich der Landratszuständigkeit,
8) Die Ausübung der Aufgabe der öffentlichen Ankläger in der Sachen bzgl. Umweltschutzvorschriftsvergehens und die Berufung des Woiwodschaftsinspektors für Umweltschutz wegen der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten, welche seiner Zuständigkeit unterliegen,
9) Die Ausgabe der Entscheidungen laut Inventur der Waldzustand bzgl. Aufgaben im Bereich des Forstwirtschaft für die verzettelten Wälder bis 10 Hektar, welche der Staatskasse nicht unterliegen,
10) Die Bearbeitung und Aktualisierung des kreislichen Umweltschutzprogramms, sowie die Begutachtung des Gemeindeumweltschutzprogramms,
11) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Erwerbs des Holzes aus den Wäldern, welche kein Eigentum der Staatskasse sind, was nicht mit der Waldeinrichtungsplan bzw. Genehmigung laut Inventur der Waldzustand übereinstimmt,
12) Die Führung der Sachen bzgl. Festlegung der Uferlinie,
13) Die Führung der Sachen bzgl. Ausgabe der wasserrechtlichen Genehmigungen,
14) Die Überprüfung der wasserrechtlichen Genehmigungen für Wasserentnahme bzw. Einfuhr der Abwässer, sowie ihre Realisierung,
15) Die Ausgabe der Angelscheinen und Unterwasserjägerscheinen,
16) Die Anmeldung des Schwimmgeräts, welches angeln dient,
17) Die Führung der Sachen bzgl. Betriebs der gesellschaftlichen Fischwache,
18) Die Überwachung der Waldwirtschaft für Wäldern, welche nicht der Staatskasse unterliegen,
19) Die Führung der Sachen bzgl. Pacht der Jagdfeldumkreisen auf Antrag der polnischen Jagdbehörde,
20) Die Ausgabe der Genehmigungen bzgl. Produktion der Abfälle, welche durch Installationsnutzung entstehen,
21) Die Ausgabe der Genehmigungen bzgl. Sammlung und Verarbeitung der Abfälle,
22) Die Führung des Verzeichnisses bzgl. Eigentümern der Abfälle, welche nicht der Genehmigungspflicht für Gewerbeausübung im Bereich der Sammlung, Transport, Wiederverwertung bzw. Beseitigung der Abfälle unterliegen,
23) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Abfallbewirtschaftung, welche aus dem Unfall herkommen,
24) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Zustimmung der Wasserbewirtschaftungsanleitung,
25) Die Führung des Verzeichnisses bzgl. festgehaltene und gezüchtete Tiere, welche der Anmeldung unterliegen,
26) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Entfernung der Wäldern und Sträuchern, welche sich auf dem Gemeindegebiet befinden,
27) Die Führung der Sachen bzgl. Ausgabe (Entzug) der Konzession für die Suche, Erkennung und Gewinnung der allgemeinen Rohstoffe,
28) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Zustimmung des Entwurfs der geologischen Arbeiten,
29) Die Annahme der Anmeldungen für die Führungsabsicht der geologischen Arbeiten,
30) Die Annahme der geologischen Dokumentationen,
31) Die Führung der Schätzung bzgl. Richtigkeit der Waldzucht,
32) Die Informierung bzgl. Umwelt und Umweltschutzes,
33) Die Begutachtung des Entwurfs der örtlichen Flächennutzungspläne, sowie die Entscheidungsvereinbarungen bzgl. Feststellung des Investitionsortes der öffentlichen Zweck und Entscheidungen bzgl. Baubedingungen der dokumentierten Rohstoff und Grundwässer und bzgl. Gebiete, welche durch Erdrutsch gefährdet sind,
34) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Legalisierung des Wassergeräts,
35) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Übertragung der Installationsrechten und Pflichten laut Genehmigungen,
36) Die Ausgabe der Entscheidungen bzgl. Änderung des Waldes auf landwirtschaftliche Nutzfläche,
37) Die Ausgabe der Genehmigungen bzgl. Führung der Zucht bzw. Unterhalt der Windhunden.