Die Mitarbeitern:

Vorname und Name

Die Dienststellung

Zimmer/ Telefonnummer

E-Mail

Anna Śliwińska

Der Leiter

202
(95)  759 20 39

a.sliwinska(malpa)powiatslubicki.pl

Helena Pawłowska

Inspektoranwärter für die Immobilienverwaltung

201
(95) 759 20 40

h.pawlowska(malpa)powiatslubicki.pl

Henryk Górnik

Inspektoranwärter für die Immobilienverwaltung

 201
(95) 759 20 40

h.gornik(malpa)powiatslubicki.pl

Kalina Hryniewicz

Inspektoranwärter für die Immobilienverwaltung

 201
(95) 759 20 40

k.hryniewicz(malpa)powiatslubicki.pl

Die Hauptaufgaben der Abteilung für die Immobilienverwaltung ist die Verwaltung von Immobilien der Staatskasse und des Kreises - ohne Terminal in Świecko, insbesondere:

1) Das Verzeichnis des Immobilienvorrats laut des öffentlichen Katasters,

2) Die Führung des elektronischen Immobilienverzeichnisses – DAS GUT UND DAUERHAFTES NUTZUNGSRECHT,

3) Die Erstellung des Nutzungsplanes des Immobilienvorrats,

4) Die Absicherung der Immobilien vor Beschädigung oder Zerstörung,

5) Die Vorbereitung des Verfahrens der Immobilienveräußerung und der Immobilienanschaffung,

6) Die Führung des Verfahrens, die eine Veräußerung der Immobilien anstreben, auch die Organisation der öffentlichen Ausschreibungen,

7) Die Vorbereitung der Informationen, Berichte und Analysen bzgl. Immobilienverwaltung, insbesondere für Woiwode, Landrat, Vorstand und Rat,

8) Die Erstellung des aktuellen Verzeichnisses bzgl. des Stands der Immobilienausnutzung, insbesondere das Raum- und Bodenverzeichnis, welche der Miete, Pacht und Leihe dienen,

9) Die Vorbereitung der notwendigen Dokumentationen für die Abgabe der Immobilien zur Miete, Pacht, Leihe und die Belastung dem begrenzten Sachenrecht,

10) Die Berechnung der ausstehender Aufforderung für die Immobilien, die der Vorrat zur Verfügung stellt,

11) Die Erstellung der Immobiliensteuererklärung,

12) Die Vorbereitung der notwendigen Daten für die Führung des Verfahrens bzgl. öffentlicher Ausschreibung der Immobilien,

13) Die Vorbereitung des Vertragsentwurfs bzgl. Sicherung der Immobilien vor Beschädigung und Devastation,

14) Die Führung der Sachen, die zur Abgabe der Immobilien zum dauerhaften Nutzungsrecht führen,

15) Die Vorbereitung der notwendigen Dokumentationen für das Verkauf des dauerhaften Nutzungsrecht an lebenslänglicher Nießbraucher,

16) Die Umformung des dauerhaften Nutzungsrechts auf Eigentumsrecht,

17) Die Berechnung und Aktualisierung der Gebühr für die dauerhafte Verwaltung und dauerhaftes Nutzungsrecht der Immobilien, 

18) Die Führung des Verfahrens bzgl. Abgabe der Immobilien für dauerhafte Verwaltung und das Erlöschen der dauerhaften Verwaltung der Immobilien,

19) Die Beauftragung zur Führung der geodätischen Tätigkeiten und Schätzungen der Immobilien,

20) Die Erteilung der Genehmigungen für zeitweilige Inbesitznahme der Immobilien,

21) Die Führung der Sachen bzgl. Enteignung der Immobilien,

22) Die Sicherung der Immobilien durch Eintragung der Hypothek im Grundbuch und die Ausstellung der Bescheinigung bzgl. Ablösung der Forderung,

23) Die Gewährung des Eigentums für das Grundstück, welches für lebenslängliche Nutzung gewährt wurde,

24) Die Rückgabe des Gebäudegrundstücks an Personen, welche die Landwirtschaft an den Staat im Tausch gegen die Rente übergegeben haben oder den Eigentümern der Gebäuden, die von der Landwirtschaft abstimmen,

25) Die Feststellung des Übergangs vom Rechtskraft für dauerhafte Verwaltung der Wässern und wässernbedeckten Boden,

26) Die Antragsstellung bzgl. Gründung der Grundbücher und Eintragung ins Grundbuch,

27) Die Führung der Sachen bzgl. Schutzes des landwirtschaftlichen Grundstücks und Ausschließung des landwirtschaftlichen Grundstücks aus der Produktion,

28) Die Führung des Verfahrens bzgl. Tauschs der Immobilien zwischen Staatskasse und Territorialverwaltung und zwischen diesen Verwaltungen,

29) Die Führung des Verfahrens bzgl. Kommunalisierung der Immobilien,

30) Die Übergabe der Immobilien an besondere Zwecke,

31) Die Führung der Tätigkeiten bzgl. Rechtsvorschrift der Immobilien, welche die natürliche und juristische Personen sowie die Organisationseinheiten besitzen,

32) Die Antragstellung an die Agentur des landwirtschaftlichen Eigentum der Staatskasse bzgl. gebührenfreier Übergabe der Immobilien auf die Zwecke, welche mit infrastrukturellen Investitionen verbunden sind und der Ausführung der eigenen Aufgaben dienen, 

33) Die Erteilung der Genehmigungen bzgl. Installierung, Verlegung, Ausführung der technischen Geräte an der Immobilien. 

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